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  • Artikel dürfen nur entfallen, wenn diese in der letzten Datenlieferung als Auslaufartikel gekennzeichnet waren und das Auslaufdatum mindestens 12 Monate vor dem Gültigkeitsbeginn der aktuellen Datenlieferung (Kopfdaten) liegt.

  • Das Auslaufdatum darf maximal 24 Monate in der Zukunft (Auslaufdatum zu Gültigkeitsbeginn) liegen.

  • Artikel mit einem Auslaufdatum 24 Monate in der Vergangenheit (Auslaufdatum zu Gültigkeitsbeginn),

    müssen in der Datenlieferung gelöscht werden (entfallen oder über das Löschkennzeichen)

  • Beim setzten des Löschkennzeichens muss der Gültigkeitsbeginn auf Artikelebene geändert werden, da man mit der Anpassung des Datums aussagt, zu wann das Löschkennzeichen in Kraft tritt.

Der Gültigkeitsbeginn auf Artikelebene hat Vorrang vor dem Gültigkeitsbeginn in den Kopfdaten!

Da es sich bei dem Auslaufdatum um ein voraussichtliches Auslaufdatum handelt, kann sich dies im Verlauf der Zeit verschieben. In diesem Fall kann und soll das Auslaufdatum mit der Datenlieferung angepasst werden.

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