Ab dem 01. Januar 2021 muss die Registrierung von Artikel in der ECHA Datenbank erfolgen. Das Kennzeichen gibt an, ob der Artikel in der Datenbank hinterlegt ist.
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(1) i) ...)sicherzustellen, dass der Lieferant eines Erzeugnisses im Sinne von (REACH) ab dem 5. Januar 2021 die Informationen gemäß Artikel 33 Absatz 1 der vorstehend genannten Verordnung zur Verfügung stellt;
(2) Die Europäische Chemikalienagentur richtet bis zum 5. Januar 2020 eine Datenbank für die ihr im Einklang mit Absatz 1 Buchstabe i zu übermittelnden Daten ein und pflegt sie. Die Europäische Chemikalienagentur gewährt den Abfallbehandlungseinrichtungen Zugang zu dieser Datenbank. Außerdem gewährt sie auf Anfrage auch Verbrauchern
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Erfüllt der Artikel die Kriterien des Artikels 57 erfüllenden und gemäß Artikel 59 Absatz 1
(REACH Kennzeichen)Wann erfolgte die Überprüfung (REACH Datum)
Information welcher SVHC enthalten ist
Beispiel
Inhalt | Beschreibung | Attributname | Struktur |
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Kennzeichen ECHA Datenbank | Kennzeichnung, ob dieser Artikel in der ECHA Datenbank hinterlegt ist. „false“ -> Nicht in der ECHA DB hinterlegt. Die Angabe der SCIP-Nummer muss nicht erfolgen. | Kennzeichen | true/false |
SCIP Nummer | SCIP Nummer die bei der Registrierung durch den „Bereitsteller der Daten“ vergeben wurde. | SCIP-Number | String 36 |
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