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Ein Artikel erhält erhält die Kennzeichnung exportfähigexportfähig, wenn dieser generell für für den Export zugelassen ist, unabhängig unabhängig vom Einfuhrland. Bei exportfähigen exportfähigen Artikeln wird ist die Angabe eines Ursprungslandes und einer Warennummer erforderlich.  Als Beispiel ist an dieser Stelle zu nennen, dass es in Deutschland Großhändler gibt die auch im Ausland Läger betreiben und diese Artikel über die Grenze befördern. Daher ist eine Warennummer immer anzugeben.Da für Dienstleistungen und Software keine Warennummer existiert und kein Ursprungsland angegeben werden kann, sind diese Angaben für entsprechend gekennzeichnete Artikel nicht möglich.

Inhalt

Beschreibung

Struktur

Exportfähig

Kennzeichen setzen, ob dieser Artikel für den Export zugelassen ist.

ja/nein

Warennummer

Angabe

ist Pflicht:

ist notwendig, wenn Artikel exportfähig ist:
Statistische Warengruppennummer, die zur Zoll- (Import/Export) und Intrastatmeldung erforderlich ist.
Ausnahme: Exportfähige Dienstleistungen und Software haben keine Warennummer.

Ganzzahl 8

Ursprungsland

Pflicht

Optionale Angabe eines Ursprunglandes (vornehmlich bei Exportartikeln relevant):
Ursprungsland

=

: Das Land, in dem der Artikel hergestellt bzw. der letzte wesentliche Teil der Verarbeitung erbracht wurde.

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