FAQs Open Datacheck SHK (Häufige Fehler)

Auf dieser Seite werden häufige Fehler und die korrekte Vorgehensweise erklärt, um die Fehler schnellstmöglich zu lösen.

Häufige Fehler bei Datenlieferungen:

Bestandteile von Artikelsets werden geändert.

Es ist nicht möglich, die Bestandteile von Artikelsets einfach zu ändern. Durch die Änderung der Bestandteile verändert sich der Artikel, daher muss ein neues Artikelset angelegt werden und das vorherige Artikelset muss abgekündigt werden.

Fehlende Sicherheitsdatenblätter bei Artikeln, die als Gefahrgut oder Gefahrstoff eingestuft werden.

Es ist Pflicht, Sicherheitsdatenblätter für Artikel bereit zu stellen, die als Gefahrgut oder Gefahrstoff eingestuft werden.

Artikel wurden gelöscht, ohne vorher ein Auslaufdatum zu haben.

Der Löschprozess muss dringend eingehalten werden:

  1. Das Auslaufdatum am Artikel wird hinterlegt und das Auslaufkennzeichen mit „Yes“ eingetragen.

  2. Der Artikel muss 12 Monate mit erreichtem Auslaufdatum in der Datenlieferung enthalten bleiben, bevor das Löschkennzeichen auf „true“ geändert werden kann.

  3. Bei der nächsten Datenlieferung darf der Artikel endgültig aus allen Blättern gelöscht werden.

Bereits gelöschte Artikel werden wieder aktiv gesetzt.

Es ist nicht möglich, einmal gelöschte Artikel wieder zu aktivieren. Der Artikel muss unter einer neuen Artikelnummer in der Datenlieferung mit aufgenommen werden.

Duplikate in den Texten treten auf bzw. doppelte Werte sind enthalten.

Duplikate in den Kurztexten führen zu Problemen bei weiteren Prozessen, da die Artikel nicht eindeutig identifiziert werden können. Es reicht nicht aus, das sich nur die Artikelnummer unterscheidet.

Späte oder überfällige Bereitstellung von Artikeländerungen.

Artikeländerungen und auch Preisänderungen müssen mindestens 6 Wochen vor Gültigkeitsbeginn über Open Datacheck kommuniziert werden.

Nicht angepasste Gültigkeit bei Preisänderungen oder Artikeländerungen.

Bitte achten Sie darauf, Artikeländerungen immer durch die Aktualisierung des Gültigkeitsbeginn am Artikel kenntlich zu machen. Nur so kann erkannt werden, ab wann die vorgenommenen Änderungen gültig sind.

Pflichtattribute müssen vorhanden sein.

Zu jedem Artikel muss in dem Bereich Artikelattribute hinterlegt werden, ob dieser Artikel den 6 Pflichtattributen (UBA-Positivliste, Gefahrgut, REACH, Gefahrstoff, Batteriekennzeichnung, ECHA-DB) entspricht oder nicht. Weitere Informationen zu den Regulations finden Sie im Bereich https://itek-branchenwissen.atlassian.net/wiki/spaces/DKB/pages/94536130 ff.

Mit folgendem Screenshot haben Sie eine Übersicht über die möglichen Angaben an den Artikelattributen. Jede farbliche Markierung stellt hierbei eine zusammenhängende Angabe dar. Hierbei handelt es sich um Beispieldaten.