Löschung von Artikeln

Artikel, die vom Hersteller nicht mehr vertrieben werden, müssen den Marktpartnern mitgeteilt werden. Die Mitteilung erfolgt in mehreren Stufen. Diese sind:

  1. Ankündigung, dass der Artikel vom Markt genommen wird
    Die Ankündigung erfolgt durch das Setzen des Auslaufkennzeichens und der Angabe eines Auslaufdatums. Optional können 1 -3 Nachfolgeartikel angegeben werden.

  2. Löschen des Artikels in der Datenlieferung
    Das Löschen kann über zwei Alternative erfolgen

    1. Weglassen des Artikels in der Datenlieferung

    2. Setzen des Löschkennzeichens für den betroffen Artikel

Es wird empfohlen, den Artikel mindestens einmalig mit einem Löschkennzeichen bereitzustellen. Für das Löschen (entfallen oder über das Löschkennzeichen) gelten folgende Regelungen:

  • Artikel dürfen nur entfallen, wenn diese in der letzten Datenlieferung als Auslaufartikel gekennzeichnet waren und das Auslaufdatum mindestens 12 Monate vor dem Gültigkeitsbeginn der aktuellen Datenlieferung (Kopfdaten) liegt.

  • Das Auslaufdatum darf maximal 24 Monate in der Zukunft (Auslaufdatum zu Gültigkeitsbeginn) liegen.

  • Artikel mit einem Auslaufdatum 24 Monate in der Vergangenheit (Auslaufdatum zu Gültigkeitsbeginn),

    müssen in der Datenlieferung gelöscht werden (entfallen oder über das Löschkennzeichen)

  • Beim setzten des Löschkennzeichens muss der Gültigkeitsbeginn auf Artikelebene geändert werden, da man mit der Anpassung des Datums aussagt, zu wann das Löschkennzeichen in Kraft tritt.

Der Gültigkeitsbeginn auf Artikelebene hat Vorrang vor dem Gültigkeitsbeginn in den Kopfdaten!

Es wird ebenfalls empfohlen das Gültigkeitsende mit dem voraussichtlichen Löschdatum zu versehen.

Da es sich bei dem Auslaufdatum um ein voraussichtliches Auslaufdatum handelt, kann sich dies im Verlauf der Zeit verschieben. In diesem Fall kann und soll das Auslaufdatum mit der Datenlieferung angepasst werden.

Inhalt

Beschreibung

Struktur

Inhalt

Beschreibung

Struktur

Löschung

Kennzeichen: Ja, Nein Werteliste Die verbindlichen Werte sind im Anhang 4 Codelisten definiert.

Werteliste


Siehe auch Eintrag Auslaufartikel: Auslaufartikel, Alternativartikel und Nachfolgeartikel