Ein Artikel erhält die Kennzeichnung exportfähig, wenn dieser generell für den Export zugelassen ist, unabhängig vom Einfuhrland. Bei exportfähigen Artikeln ist die Angabe eines Ursprungslandes und einer Warennummer erforderlich. Da für Dienstleistungen und Software keine Warennummer existiert und kein Ursprungsland angegeben werden kann, sind diese Angaben für entsprechend gekennzeichnete Artikel nicht möglich.
Inhalt | Beschreibung | Struktur |
---|---|---|
Exportfähig | Kennzeichen setzen, ob dieser Artikel für den Export zugelassen ist. | ja/nein |
Warennummer | Angabe ist notwendig, wenn Artikel exportfähig ist: | Ganzzahl 8 |
Ursprungsland | Optionale Angabe eines Ursprunglandes (vornehmlich bei Exportartikeln relevant): | Werteliste |