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Ein Artikel erhält die Kennzeichnung exportfähig, wenn dieser generell für den Export zugelassen ist, unabhängig vom Einfuhrland. Bei exportfähigen Artikeln ist die Angabe eines Ursprungslandes und einer Warennummer erforderlich. Da für Dienstleistungen und Software keine Warennummer existiert und kein Ursprungsland angegeben werden kann, sind diese Angaben für entsprechend gekennzeichnete Artikel nicht möglich.

Inhalt

Beschreibung

Struktur

Exportfähig

Kennzeichen setzen, ob dieser Artikel für den Export zugelassen ist.

ja/nein

Warennummer

Angabe ist notwendig, wenn Artikel exportfähig ist:
Statistische Warengruppennummer, die zur Zoll- (Import/Export) und Intrastatmeldung erforderlich ist.
Ausnahme: Exportfähige Dienstleistungen und Software haben keine Warennummer.

Ganzzahl 8

Ursprungsland

Optionale Angabe eines Ursprunglandes (vornehmlich bei Exportartikeln relevant):
Ursprungsland: Das Land, in dem der Artikel hergestellt bzw. der letzte wesentliche Teil der Verarbeitung erbracht wurde.

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