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Übertragung in der DQR 7.0
Die Übertragung der Informationen zur Explosionsstoff-Verordnung nicht in einem der definierten Attributsystem möglich. Um einer einheitliche Übertragung und eine automatischen Verarbeitung zu erreichen, wird folgende Empfehlung ausgesprochen.
Die Übertragung der SCIP Nummer erfolgt als individuelle Attribut innerhalb der Artikelattribute. Folgende Daten werden angegeben:
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Inhalt
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Wert
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Attributsystem
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Konstant “INDIV”
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Attributklasse
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wird nicht verwendet
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Attributname
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Konstant “Klasse_Explosionsstoffverordnung”
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Attributwert
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Angabe Klasse “I” oder “II”
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Attributwert2
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wird nicht verwendet
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Attributeinheit
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wird nicht verwendet
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Attributwertbeschreibung
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Angaben werden für Produkte angegeben, die der Explosivstoffverordnung unterliegen
Inhalt | Beschreibung | Struktur |
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Klasse | Angabe der Klasse entsprechend der Explosivstoffverordnung Erlaubte Werte sind:
| Werteliste |
Die Abbildung der Angaben erfolgt in den Artikelattributen im Attributsystem „Verordnungen“ (Code „Regulations“) und der Attributklasse „Explosionsstoffverordnung“.
In der Attributbeschreibung kann die CAS Nummer angegeben werden.
Beispiel Explosionsstoffverordnung in den Attributen:
Werksartikelnummer | Attributsystem | Attributklasse | Attributname | Attributwert | Attributwert2 | Attibuteinheit | Attributwertbeschreibung |
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4711 | Regulations | Explosionsstoffverordnung | Klasse | I | CAS Nummer | ||
„Attributwert2“ und „Attributeinheit“ dürfen nicht angegeben werden.