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das Label aufweisen, wobei das Label oder die Energieeffizienzklasse im Einklang mit Anhang III deutlich sichtbar zu zeigen ist.
im Fernabsatz das Label und das Produktdatenblatt bereitstellen.
in der Werbung und in der Darstellung im Internet die Energieeffizienzklasse und das Spektrum Energieeffizienzklassen vorhanden sein.
vorhandene Labels von Lichtquellen an den Verkaufsstellen binnen achtzehn Monaten nach Geltungsbeginn dieser Verordnung durch die neu skalierten Labels so ersetzt werden, dass das vorhandene Label abgedeckt wird, auch wenn es auf die Verpackung gedruckt oder an der Verpackung befestigt wurde.
Übertragung
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ab der DQR 7.0
Die Übertragung der Energieeffizienzklasse entsprechend der neuen Verordnung und dem neuen Energie Label ist in ab der DQR 7 nicht in einem der definierten Attributsysteme möglich. Um eine einheitliche Übertragung und eine automatische Verarbeitung zu erreichen, wird folgende Empfehlung ausgesprochen.
Die Übertragung der Energieeffizienzklasse erfolgt als individuelles Attribut innerhalb der Artikelattribute. Folgende Daten werden angegeben:
Inhalt | Wert |
Attributsystem | Konstant “INDIV” |
Attributklasse | wird nicht verwendet |
Attributname | Konstant “EEK Leuchtmittel 2019/2015” |
Attributwert | Angabe der Energieeffizienzklasse “A” bis “G” |
Attributwert2 | wird nicht verwendet |
Attributeinheit | wird nicht verwendet |
Attributwertbeschreibung | wird nicht verwendet |
Die Übertragung des Labels und des Datenblatts erfolgt wie bisher innerhalb der Dokumente. Es werden die Dokumenttyp “ErP Label” und “Datenblatt“ verwendet.
Beispiel
Werksartikelnummer | Attributsystem | Attributklasse | Attributname | Attributwert | Attributwert2 | Attributeinheit | Attributwertbeschreibung |
4711 | INDIV | - | EEK Leuchtmittel 2019/2015 | C | - | - | - |
Die Angaben “Attributklasse”, “Attributwert2”, „Attributeinheit“ und „Attributwertbeschreibung“ dürfen nicht angegeben werden.