Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.
Table of Contents

Zum 01.09.2021 wird eine weitere Stufe der neue EU-Verordnung 2019/2015, welche die Kennzeichnung von Lichtquellen neu regelt gültig. Schon seit Ende 2019 benötigen Leuchten (Umgebenden Produkte des Leuchtmittels) kein Energielabel mehr. Ab dem 01.09.2021 wird nur die neue Kennzeichnung der Lichtquellen verpflichtend. Betroffen sind alle Lichtquellen mit einem Lichtstrom zwischen 60 und 82.000 Lumen und OLED. Für diese treten verschiedenen neue Verpflichtungen für Hersteller und Handel in Kraft.

...

  • das Label aufweisen, wobei das Label oder die Energieeffizienzklasse im Einklang mit Anhang III deutlich sichtbar zu zeigen ist.

  • im Fernabsatz das Label und das Produktdatenblatt bereitstellen.

  • in der Werbung und in der Darstellung im Internet die Energieeffizienzklasse und das Spektrum Energieeffizienzklassen vorhanden sein.

  • vorhandene Labels von Lichtquellen an den Verkaufsstellen binnen achtzehn Monaten nach Geltungsbeginn dieser Verordnung durch die neu skalierten Labels so ersetzt werden, dass das vorhandene Label abgedeckt wird, auch wenn es auf die Verpackung gedruckt oder an der Verpackung befestigt wurde.

 Übertragung Übertragung in der DQR 7.0

Die Übertragung der Energieeffizienzklasse entsprechend der neuen Verordnung und dem neuen Energie Label ist in der DQR 7 nicht in einem der definierten Attributsysteme möglich. Um eine einheitliche Übertragung und eine automatische Verarbeitung zu erreichen, wird folgende Empfehlung ausgesprochen.

...