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Der Grundartikel entspricht der Menge 1 der Preismengeneinheit.

Für alle Artikel, die mit der Grundeinheit Stück, Paar, Satz oder Dutzend abgerechnet werden, müssen die Maße und das Gewicht des Grundartikels bereitgestellt werden.

Die Längenangaben der Seiten a, b, c ergeben sich aus einem (gedachten) Quader um den Grundartikel.

Das Bruttogewicht muss größer oder gleich dem Nettogewicht sein. Bei der Verwendung von Beuteln bilden die max. möglichen Abmessungen  des Beutels (a, b, c) die Grundlage für die Maßangaben.

Folgende Maße und Gewichte werden angegeben:

Inhalt

Beschreibung

Struktur

Maß a

Maß a des verpackten Grundartikels inkl. Verpackung

Dezimalzahl

Einheit Maß a

Maßeinheit zum Maß a

Werteliste

Maß b

Maß b des verpackten Grundartikels inkl. Verpackung

Dezimalzahl

Einheit Maß b

Maßeinheit zum Maß b nach Codeliste

Werteliste

Maß c

Maß c des verpackten Grundartikels inkl. Verpackung

Dezimalzahl

Einheit Maß c

Maßeinheit zum Maß c nach Codeliste

Werteliste

Gewicht

Gewicht des Grundartikels

Dezimalzahl

Einheit Gewicht

Maßeinheit zum Gewicht nach Codeliste

Werteliste

Anzahl Packstücke

Mengenangabe, aus wie vielen Packstücken ein Grundartikel besteht. Z.B.: Duschabtrennung wird in 2 Kartons (=2 Packstücke) geliefert

Ganzzahl


Ist der Grundartikel grundsätzlich einzeln verpackt , dann sind die Maße und das Gewicht inkl. der Verpackung anzugeben.

Abbildung 1: Beispiel Armatur (pro Stück abgerechnet, standardmäßig einzeln verpackt)

Relevante Informationen  für das Beispiel Armatur:

  • Preiseinheit: Stück
  • Preisbasis: 1
  • Mindestbestellmenge: 1
  • Mindestbestellmengeneinheit: Stück
  • Maße des Grundartikels: Maße (a, b, c) der Verpackung: 545x192x73mm
  • Gewicht des Grundartikels: Gewicht (g) inkl. Verpackung: 2,1 kg
  • VPE 1: Karton, 8 Stück; 575x370x365, Gewicht des Kartons: 18,15 kg
  • VPE 2: Karton, 16 Stück; 590x780x375, Gewicht des Kartons: 37,45 kg


Ist der Grundartikel grundsätzlich unverpackt  oder nicht einzeln verpackt, dann sind die Maße und das Gewicht ohne Verpackung  anzugeben.

Abbildung 2: Beispiel Schraube (pro Stück abgerechnet, standardmäßig nicht einzeln verpackt)

 Relevante Informationen für das Beispiel Schraube:

  • Preiseinheit: Stück
  • Preisbasis: 1
  • Mindestbestellmenge: 250
  • Mindestbestellmengeneinheit: Stück
  • Maße des Grundartikels: Maße (a, b, c) der einzelnen Schraube
  • Gewicht des Grundartikels: Gewicht (g) der einzelnen Schraube
  • VPE 1: Karton 250 Stück; 64 x 126 x 60, Gewicht des Kartons
  • VPE 2: Karton 4500 Stück; 304 x 205 x 198, Gewicht des Kartons


Für  Artikel, die per Länge, Fläche, Volumen oder Gewicht abgerechnet werden, ist die Angabe der Maße und des Gewichts des Grundartikels nicht erforderlich.

Abbildung 3: Beispiel Noppenplatte (pro Quadratmeter abgerechnet)

 Relevante Informationen für das Beispiel Noppenplatte:

  • Preiseinheit: m2
  • Preisbasis: 1
  • Mindestbestellmenge: 9,6
  • Mindestbestellmengeneinheit: m2
  • Maße des Grundartikels: sind nicht relevant
  • Gewicht des Grundartikels: ist nicht relevant
  • VPE 1: Platte 1,2 m2; 1440 x 800 x 70, Gewicht der Platte
  • VPE 2: Karton 9,6 m2; 1510 x 890 x 380, Gewicht des Kartons
  • VPE 3: Palette 57,6 m2; 1510 x 890 x 2300, Gewicht der Palette


Für Artikel, die aus mehreren Packstücken bestehen (Anzahl Packstücke ungleich 1), ist die Angabe der Maße und des Gewichts nicht erforderlich. Die Abmessungen mehrerer Packstücke sind zur Zeit nicht übertragbar.

Empfehlung: Übertragung des Gesamtgewichts aller Packstücke und die Maße des gedachten Quaders um alle Packstücke. 


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