Artikel bzw. Artikelbestandteile, die als besonders besorgniserregende Stoffe unter REACH gelistet sind, müssen in der Datenlieferung gekennzeichnet werden. Die Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU- Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit.
Zu jedem Artikel muss eine Kennzeichnung vorliegen, ob ein Produkt der Reach Liste unterliegt oder nicht. Weiterhin muss das "Datum Reach Liste" angegeben werden. Liegen keine Reach Informationen vor (no data) so entfällt das Feld "Datum Reach Liste" und muss nicht ausgefüllt werden.
Die Europäische Chemikalienverordnung REACH soll ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt sicherstellen. Gemäß REACH müssen Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender ihre Chemikalien registrieren und sind für deren sichere Verwendung selbst verantwortlich. Die Registrierungsunterlagen werden von den Behörden nur stichprobenartig inhaltlich überprüft. Ausgewählte Stoffe werden von den Behörden bewertet und ggf. einer Regelung zugeführt. Besonders besorgniserregende Stoffe kommen in das Zulassungsverfahren. Als weitere Regulierungsmöglichkeit sieht REACH das Instrument der Beschränkung vor. Schließlich enthält REACH Bestimmungen zur Informationsweitergabe in der Lieferkette und Auskunftsrechte für Verbraucher. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://www.reach-info.de
Inhalt | Beschreibung | Attriutname | Struktur |
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Kennzeichen Reach Liste | Kennzeichnung nötig, wenn ein Artikel bzw. Artikelbestandteil (Chemikalie) als besonders besorgniserregender Stoff der REACH- Verordnung unterliegt. „true“ -> Artikel wurde geprüft und unterliegt der Liste, die Angabe des Datums und des SVHC Stoffes muss erfolgen. „no data“ -> Es liegen keine REACH Informationen vor, das Datum ist nicht erforderlich. | Kennzeichen | Codeliste Reach |
Datum der letzten Überprüfung der REACH Liste | Datum zu dem die letzte Prüfung des Artikels gegen die REACH Liste erfolgt ist.. | Datum | Datum 21062016 |
SVHC-Name | Angabe des SVHC Stoffs aufgrund dessen der Artikel als REACH relevant eingestuft wurde. | SVHC_Name | String 256 |
Die Abbildung der Angaben erfolgt in den Artikelattributen im Attributsystem „Verordnungen“ (Code „Regulations“) und der Attributklasse „REACH“.
Codeliste REACH
Werksartikelnummer | Attributsystem | Attributklasse | Attributname | Attributwert | Attributwert2 | Attributeinheit | Attributwertbeschreibung |
---|---|---|---|---|---|---|---|
4711 | Regulations | REACH | Kennzeichen | true | |||
4711 | Regulations | REACH | Datum | 31012020 | |||
4711 | Regulations | REACH | SVHC_Name | Blei | 20837-86-9 |
Die Angaben „Attributwert2“ und „Attributeinheit“ dürfen nicht angegeben werden.