Ab dem 1. Januar 2020 muss für Lithiumbatterien und Produkte, in denen diese verbaut sind, jeder natürlichen oder juristischen Person in der Lieferkette die Zusammenfassung der Ergebnisse aus den vorgeschriebenen Prüfungen zur Verfügung gestellt werden.
Der Nachweis muss in Form des standardisierten UN 38.3-Reports der Vereinten Nationen erbracht werden. Die Gesetzgebung umfasst hier bereits Produkte, welche nach dem 30. Juni 2003 hergestellt wurden.
Auch die Haustechnik hat entsprechende Produkte, wie z.B. Elektronikarmaturen mit Batterien, Kosmetikspiegel mit Akku oder Presswerkzeuge mit Akku. Die notwendigen Informationen dazu konnten bisher nicht festgestellt werden.
Artikel, die Lithiumbatterien enthalten und der Kennzeichnungspflicht gemäß der jeweils aktuellen gültigen ADR unterliegen, müssen entsprechend gekennzeichnet werden (Kennzeichen Lithiumbatterie). Für Artikel mit Kennzeichnung, muss das Zusatzdokument <UN 38.3-Report> am Artikel zugeordnet und übertragen werden.
Weiterhin muss angegeben werden, ob der Artikel beim Versand eine entsprechende Kennzeichnung erhält (Batteriepiktogramm).
Inhalt | Beschreibung | Attributname | Struktur |
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Kennzeichen Lithiumbatterie | Kennzeichnung, ob dieser Artikel einen Prüfbericht <UN 38.3-Report> benötigt | Kennzeichen | ja/nein |
Batteriepiktogramm | Angabe ob, und welche Kennzeichnung erforderlich ist Möglich Werte sind: <Ja, UN 3481> <Ja, UN 3090> <Ja, UN 3091> Nein | Batteriepiktogramm | Werteliste |
Die Abbildung der Angaben erfolgt in den Artikelattributen im Attributsystem „Verordnungen“ (Code „Regulations“) und der Attributklasse „Batteriekennzeichnung“.
Beispiel für die Angabe der Batteriekennzeichnung
Werksartikelnummer | Attributsystem | Attributklasse | Attributname | Attributwert 1 | Attributwert 2 | Attributeinheit | Attributwertbeschreibung |
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4711 | Regulations | Batteriekenn- zeichnung | Kennzeichen | true | |||
4711 | Regulations | Batteriekenn- zeichnung | Batteriepiktogramm | Ja, UN 3481 |