BMEcat ETIM 5.0 - Gefahrstoff-Informationen
Relevante Gefahrstoff-Informationen für Open Datacheck
Im Rahmen von Open Datacheck Elektro werden folgende Gefahrstoff-Informationen vorgegeben und geprüft:
Gefahrstoff Typ | Bezeichnung | Pflicht | Mehrfachangabe möglich | Zulässige Werte für “Gefahrstoff Inhalt” | Erläuterung |
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SHIPPING_NAME | Korrekte Versandbezeichnung | Nein | Nein | Text bist zu 250 Zeichen | UN-Versandbezeichnung (PSN). Der Teil des Eintrags, der die Waren in der ADR 2021 der UN, Tabelle A in Kapitel 3.2, am genauesten beschreibt und in Großbuchstaben angegeben wird. Beispiel: UN 2902 PESTICIDE, LIQUID, TOXIC, N.O.S. (Drazoxolon) |
PACKING_GROUP | Verpackungsgruppe | Nein | Nein | I, II oder III | Enthält die Verpackungsgruppennummer(n), die dem Gefahrstoff zugeordnet sind. Bestimmte Artikel und Stoffe sind keinen Verpackungsgruppen zugeordnet. |
TRANSPORT_CATEGORY | Beförderungskategorie | Nein | Nein | 0, 1, 2, 3 oder 4 | Beförderungskategorie (0-4) für die Verpackungsgruppe unter 14.1. Enthält eine Zahl, die die Beförderungskategorie angibt, der der Stoff oder Gegenstand zum Zwecke der Befreiung in Bezug auf die pro Transporteinheit beförderten Mengen zugeordnet ist. |
MULTIPLICATION_FACTOR | Multiplikationsfaktor | Nein | Nein | Zahl, Integer | Multiplikationsfaktor für die Beförderungskategorie für den Transport (1000-Punkte-Regel). Werden Gefahrgüter unterschiedlicher Beförderungskategorien in derselben Transporteinheit befördert, muss die Summe der jeweiligen Gefahrgüter multipliziert mit dem entsprechenden Multiplikationsfaktor unter 1000 liegen. |
LIMITED_QUANTITIES | begrenzte Menge | Nein | Nein | “true” oder “false” | Angabe zur Mengenbegrenzung (LQ) für den Transport gemäß ADR 3.4 für den Transport von kleinvolumigen Verpackungen. Unterliegt dieser Artikel den Vorschriften gemäß ADR 3.4 oder nicht? |
EXCEPTED_QUANTITIES | Freigestellte Mengen | Nein | Nein | “true” oder “false” | Angabe zu den freigestellten Mengen (EQ) nach ADR 3.5 für den Transport von Kleinstmengenverpackungen. Unterliegt dieser Artikel den Bestimmungen gemäß ADR 3.5 oder nicht? |
AGGREGATION_STATE | Aggregatzustand | Nein | Nein | „L“ (für Flüssigkeit/Paste), „S“ (für Feststoffe) oder „G“ (für gasförmige Stoffe) | Angabe des physikalischen Zustands. |
SPECIAL_PROVISION_ID | Sonderbestimmungen | Nein | Ja | Text bist zu 5 Zeichen | Angabe der erfüllten Sonderbestimmungen, die zu einer Erleichterung der Transportanforderungen gemäß ADR 3.3 führen. (Erkennbar an der Abkürzung "SP" und der Nummer). |
HAZARD_CLASS | Gefahrenklasse | Nein | Ja | Zulässige Werte: 1; 2.1; 2.2; 2.3; 3; 4.1; 4.2; 4.3; 5.1; 5.2; 6.1; 6.2; 7; 8; 9. | Es sind die Transportgefahrenklassen anzugeben, die den Stoffen aufgrund ihres Hauptrisikos nach ADR oder UN-Mustervorschriften zugeordnet wurden (Abschnitt 14.1 - 14.4 im SDB). |
CLASSIFICATION_CODE | Klassifizierungscode | Nein | Nein | Text bist zu 5 Zeichen | Produkte, die nach ADR, RID und ADN klassifiziert sind, erhalten auch einen „Klassifizierungscode“, welcher Gruppen von Gefahrgütern innerhalb der primären Gefahrgutklasse identifiziert. Z.B. würde einem giftigen Pestizid der Klasse 3 der Klassifizierungscode FT2 zugewiesen werden. (Abschnitt 14.1 - 14.4 im SDB). Wie in ADR 3.2 Tabelle A definiert. |
HAZARD_LABEL | Gefahrenkennziechnung | Nein | Ja | Zulässige Werte sind: 1, 1.4, 1.5, 1.6, 2.1, 2.2, 2.3, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.1, 6.2, 7A, 7B, 7C, 7E, 8, 9 oder 9A. Die Liste ist jedoch nicht geschlossen und auf diese Werte beschränkt, da in naher Zukunft möglicherweise neue Werte hinzugefügt werden. | Gibt die Nummern der Gefahrenkennzeichnung an, wie in ADR 3.2, Tabelle A definiert. Diese Kennzeichnung enthält ein Symbol in der Mitte und eine Nummer am unteren Punkt, um eine klare visuelle Anzeige der mit dem Produkt verbundenen Gefahr zu ermöglichen. (Abschnitt 14.1 - 14.4 im SDB). |
ENVIRONMENTAL_HAZARDS | Umweltgefahren | Nein | Nein | “true” oder “false” | Neben der Überprüfung der primären Gefahrenklasse und aller anderen Klassen muss der Lieferant festlegen, ob die Produkte umweltgefährdend sind. Dies ist im IMDG-Code sowie im ADR und RID gesetzlich vorgeschrieben. (Abschnitt 14.5 im SDB) |
TUNNEL_CODE | Tunnelbeschschränkung | Nein | Nein | A, B, C, D oder E | Im Rahmen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung von Gefahrgütern auf der Straße (ADR) wird allen Tunneln ein Code zugewiesen, der die Beschränkungen für die Beförderung von Gefahrgütern angibt. (Abschnitt 14.1 - 14.4 im SDB) |
GHS_LABEL_CODE | GHS-Kennzeichnungscode | Nein | Ja | Zulässige Werte: GHS01, GHS02, GHS03, GHS04, GHS05, GHS06, GHS07, GHS08 und GHS09. | Kennung des Gefahrenpiktogramms gemäß UN-GHS. |
GHS_SIGNAL_WORD | Signalwort | Nein | Nein | „D“ (für Gefahr) oder „W“ (für Warnung) | Angabe des Signalworts zum Hinzufügen von Details zum GHS_LABEL_CODE, definiert von UN-GHS. |
HAZARD_STATEMENT | Gefahrenhinweis | Nein | Ja | Text bist zu 30 Zeichen | Code wie H241 oder EUH001 definiert in der UN-GHS und EU-Verordnung 1272/2008. Fügen Sie keinen Text in irgendeiner Sprache hinzu. |
PRECAUTIONARY_STATEMENT | Sichheitsmaßnahmen | Nein | Ja | Text bist zu 30 Zeichen | Code wie P234 definiert in der UN-GHS und EU-Verordnung 1272/2008. Fügen Sie keinen Text in irgendeiner Sprache hinzu. |
LI-ION_TESTED | Lithium Ionen getestet | Nein | Nein | “true” oder “false” | Angabe, ob das Produkt Li-Ionen geprüft ist. Bei "true" muss das entsprechende Prüfdokument mitgeliefert werden (MD09) (entsprechend UN 38.3-Bericht). |
LITHIUM_AMOUNT | Lithium Menge | Nein | Nein | Zahl, Dezimal | Enthaltenes Lithium in Gramm. |
BATTERY_ENERGY | Battery Energie | Nein | Nein | Zahl, Dezimal | Nennkapazität von Akkus oder Batterien in Wh. |
NOS_274 | NOS 274 | Nein | Nein | “true” oder “false” | Sind Angaben zu den Gefahrenauslösern nach Sondervorschrift 274 erforderlich oder nicht? (für ordnungsgemäße Versandbezeichnungen mit "N.O.S. (nicht anders angegeben – „Not Other Specified“). |
HAZARD_TRIGGER | Gefahrenauslöser | Nein | Ja | Text bist zu 100 Zeichen | Gefahrenauslöser nach Sondervorschrift 274 oder 318, wenn N.O.S. = "true". Bezeichnung von Gefahrstoffen (durch Kommas getrennt), relevant im Zusammenhang mit der N.O.S.-Erklärung gemäß ADR 3.2, 5.4 und ADR 3.3 Sondervorschrift 274. |