BMEcat ETIM 5.0 - Gefahrstoff-Informationen

Relevante Gefahrstoff-Informationen für Open Datacheck

Im Rahmen von Open Datacheck Elektro werden folgende Gefahrstoff-Informationen vorgegeben und geprüft:

Gefahrstoff Typ

Bezeichnung

Pflicht

Mehrfachangabe möglich

Zulässige Werte für “Gefahrstoff Inhalt”

Erläuterung

Gefahrstoff Typ

Bezeichnung

Pflicht

Mehrfachangabe möglich

Zulässige Werte für “Gefahrstoff Inhalt”

Erläuterung

SHIPPING_NAME

Korrekte Versandbezeichnung

Nein

Nein

Text bist zu 250 Zeichen

UN-Versandbezeichnung (PSN). Der Teil des Eintrags, der die Waren in der ADR 2021 der UN, Tabelle A in Kapitel 3.2, am genauesten beschreibt und in Großbuchstaben angegeben wird. Beispiel: UN 2902 PESTICIDE, LIQUID, TOXIC, N.O.S. (Drazoxolon)

PACKING_GROUP

Verpackungsgruppe

Nein

Nein

I, II oder III

Enthält die Verpackungsgruppennummer(n), die dem Gefahrstoff zugeordnet sind. Bestimmte Artikel und Stoffe sind keinen Verpackungsgruppen zugeordnet.

TRANSPORT_CATEGORY

Beförderungskategorie

Nein

Nein

0, 1, 2, 3 oder 4

Beförderungskategorie (0-4) für die Verpackungsgruppe unter 14.1. Enthält eine Zahl, die die Beförderungskategorie angibt, der der Stoff oder Gegenstand zum Zwecke der Befreiung in Bezug auf die pro Transporteinheit beförderten Mengen zugeordnet ist.

MULTIPLICATION_FACTOR

Multiplikationsfaktor

Nein

Nein

Zahl, Integer

Multiplikationsfaktor für die Beförderungskategorie für den Transport (1000-Punkte-Regel). Werden Gefahrgüter unterschiedlicher Beförderungskategorien in derselben Transporteinheit befördert, muss die Summe der jeweiligen Gefahrgüter multipliziert mit dem entsprechenden Multiplikationsfaktor unter 1000 liegen.

LIMITED_QUANTITIES

begrenzte Menge

Nein

Nein

“true” oder “false”

Angabe zur Mengenbegrenzung (LQ) für den Transport gemäß ADR 3.4 für den Transport von kleinvolumigen Verpackungen. Unterliegt dieser Artikel den Vorschriften gemäß ADR 3.4 oder nicht?

EXCEPTED_QUANTITIES

Freigestellte Mengen

Nein

Nein

“true” oder “false”

Angabe zu den freigestellten Mengen (EQ) nach ADR 3.5 für den Transport von Kleinstmengenverpackungen. Unterliegt dieser Artikel den Bestimmungen gemäß ADR 3.5 oder nicht?

AGGREGATION_STATE

Aggregatzustand

Nein

Nein

„L“ (für Flüssigkeit/Paste),

„S“ (für Feststoffe) oder

„G“ (für gasförmige Stoffe)

Angabe des physikalischen Zustands.

SPECIAL_PROVISION_ID

Sonderbestimmungen

Nein

Ja

Text bist zu 5 Zeichen

Angabe der erfüllten Sonderbestimmungen, die zu einer Erleichterung der Transportanforderungen gemäß ADR 3.3 führen. (Erkennbar an der Abkürzung "SP" und der Nummer).

HAZARD_CLASS

Gefahrenklasse

Nein

Ja

Zulässige Werte: 1; 2.1; 2.2; 2.3; 3; 4.1; 4.2;

4.3; 5.1; 5.2; 6.1; 6.2; 7; 8; 9.

Es sind die Transportgefahrenklassen anzugeben, die den Stoffen aufgrund ihres Hauptrisikos nach ADR oder UN-Mustervorschriften zugeordnet wurden (Abschnitt 14.1 - 14.4 im SDB).

CLASSIFICATION_CODE

Klassifizierungscode

Nein

Nein

Text bist zu 5 Zeichen

Produkte, die nach ADR, RID und ADN klassifiziert sind, erhalten auch einen „Klassifizierungscode“, welcher Gruppen von Gefahrgütern innerhalb der primären Gefahrgutklasse identifiziert. Z.B. würde einem giftigen Pestizid der Klasse 3 der Klassifizierungscode FT2 zugewiesen werden. (Abschnitt 14.1 - 14.4 im SDB). Wie in ADR 3.2 Tabelle A definiert.

HAZARD_LABEL

Gefahrenkennziechnung

Nein

Ja

Zulässige Werte sind: 1, 1.4, 1.5, 1.6, 2.1, 2.2, 2.3, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.1, 6.2, 7A, 7B, 7C, 7E, 8, 9 oder 9A. Die Liste ist jedoch nicht geschlossen und auf diese Werte beschränkt, da in naher Zukunft möglicherweise neue Werte hinzugefügt werden.

Gibt die Nummern der Gefahrenkennzeichnung an, wie in ADR 3.2, Tabelle A definiert. Diese Kennzeichnung enthält ein Symbol in der Mitte und eine Nummer am unteren Punkt, um eine klare visuelle Anzeige der mit dem Produkt verbundenen Gefahr zu ermöglichen. (Abschnitt 14.1 - 14.4 im SDB).

ENVIRONMENTAL_HAZARDS

Umweltgefahren

Nein

Nein

“true” oder “false”

Neben der Überprüfung der primären Gefahrenklasse und aller anderen Klassen muss der Lieferant festlegen, ob die Produkte umweltgefährdend sind. Dies ist im IMDG-Code sowie im ADR und RID gesetzlich vorgeschrieben. (Abschnitt 14.5 im SDB)

TUNNEL_CODE

Tunnelbeschschränkung

Nein

Nein

A, B, C, D oder E

Im Rahmen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung von Gefahrgütern auf der Straße (ADR) wird allen Tunneln ein Code zugewiesen, der die Beschränkungen für die Beförderung von Gefahrgütern angibt. (Abschnitt 14.1 - 14.4 im SDB)

GHS_LABEL_CODE

GHS-Kennzeichnungscode

Nein

Ja

Zulässige Werte: GHS01, GHS02, GHS03, GHS04, GHS05, GHS06, GHS07, GHS08 und GHS09.

Kennung des Gefahrenpiktogramms gemäß UN-GHS.

GHS_SIGNAL_WORD

Signalwort

Nein

Nein

„D“ (für Gefahr) oder

„W“ (für Warnung)

Angabe des Signalworts zum Hinzufügen von Details zum GHS_LABEL_CODE, definiert von UN-GHS.

HAZARD_STATEMENT

Gefahrenhinweis

Nein

Ja

Text bist zu 30 Zeichen

Code wie H241 oder EUH001 definiert in der UN-GHS und EU-Verordnung 1272/2008. Fügen Sie keinen Text in irgendeiner Sprache hinzu.

PRECAUTIONARY_STATEMENT

Sichheitsmaßnahmen

Nein

Ja

Text bist zu 30 Zeichen

Code wie P234 definiert in der UN-GHS und EU-Verordnung 1272/2008. Fügen Sie keinen Text in irgendeiner Sprache hinzu.

LI-ION_TESTED

Lithium Ionen getestet

Nein

Nein

“true” oder “false”

Angabe, ob das Produkt Li-Ionen geprüft ist. Bei "true" muss das entsprechende Prüfdokument mitgeliefert werden (MD09) (entsprechend UN 38.3-Bericht).

LITHIUM_AMOUNT

Lithium Menge

Nein

Nein

Zahl, Dezimal

Enthaltenes Lithium in Gramm.

BATTERY_ENERGY

Battery Energie

Nein

Nein

Zahl, Dezimal

Nennkapazität von Akkus oder Batterien in Wh.

NOS_274

NOS 274

Nein

Nein

“true” oder “false”

Sind Angaben zu den Gefahrenauslösern nach Sondervorschrift 274 erforderlich oder nicht? (für ordnungsgemäße Versandbezeichnungen mit "N.O.S. (nicht anders angegeben – „Not Other Specified“).

HAZARD_TRIGGER

Gefahrenauslöser

Nein

Ja

Text bist zu 100 Zeichen

Gefahrenauslöser nach Sondervorschrift 274 oder 318, wenn N.O.S. = "true". Bezeichnung von Gefahrstoffen (durch Kommas getrennt), relevant im Zusammenhang mit der N.O.S.-Erklärung gemäß ADR 3.2, 5.4 und ADR 3.3 Sondervorschrift 274.