Artikelgültigkeiten
Artikelgültigkeiten
Die Angaben zu den Gültigkeiten sind als kombinierte Artikel- und Preisgültigkeiten eines Artikels zu verstehen. Die Gültigkeitsangaben auf Artikelebene können von den Angaben in den Kopfdaten, welche sich auf die gesamte Datenlieferung beziehen, abweichen.
Diese Angaben sind unverbindlich und können bei einer erneuten Datenlieferung geändert werden.
Gültigkeitsbeginn
Beispiel: Neuer Artikel wird erst ab dem 01.04.2014 verkauft, Gültigkeitsbeginn der gesamten Datenlieferung ist der 01.01.2014.
Inhalt | Beschreibung | Struktur |
|---|---|---|
Gültigkeit Artikel Beginn | Gültigkeitsbeginn auf Artikelebene: Vorrang vor der Gültigkeit auf Kopfebene. Beispiel: 01042014 | Datum (TTMMJJJJ) |
Gültigkeitsende
Beispiel: Ein Artikel läuft zum 30.06.2014 aus, aber das Gültigkeitsende der gesamten Datenlieferung in den
Kopfdaten ist der 31.12.2014.
Inhalt | Beschreibung | Struktur |
|---|---|---|
Gültigkeit Artikel Ende | Gültigkeitsende auf Artikelebene: Vorrang vor der Gültigkeit auf Kopfebene. Beispiel: 30062014 | Datum (TTMMJJJJ) |
Aktualität
Die Aktualität von Datensätzen ist für alle Marktpartner der Branche von zentraler Bedeutung. Nur mit aktuellen Daten können verlässliche Aussagen getroffen werden. Alle Änderungen an einem Artikelbestand, insbesondere zu neuen Artikeln oder bei Preisänderungen, müssen daher rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt explizit auch bei durchgängigen Anpassungen der Preise. Die Bereitstellung von z. B. Teuerungszuschlägen ersetzt in keinem Fall die Lieferung der angepassten Stammdaten. Die digitalen Produktdaten sind die verbindliche Basis für die Geschäfte zwischen den Marktpartnern. Änderungen an einem Artikelbestand müssen daher mindestens sechs Wochen vor allgemeiner Marktgültigkeit (Gültigkeitsbeginn) an die weiterverarbeitende Stelle dieser Daten übertragen werden. Ausnahme: Fehlerkorrekturen und Aktionspreise.